Tat steht für:
Handeln, allgemein für abgeschlossenes Tun
Gewalttat, eine moralisch negativ bewertete Handlung unter Anwendung von Gewalt
Tat (Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Deutschland)
Straftat, rechtlich eine Handlung, die dem Strafrecht unterliegt
Ordnungswidrigkeit, rechtlich eine Handlung, die mit Bußgeld oder einer Verwarnung bewehrt ist.
Prozessuale Tat, im deutschen Strafrecht die Handlungsgesamtheit, die beispielsweise zu Straftatbeständen führen kann
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tat
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