Hilfe im Sinne der Hilfsbereitschaft ist ein Teil der Kooperation in den zwischenmenschlichen Beziehungen. Sie dient dazu, einen erkannten Mangel oder eine änderungswürdige Situation zu
verbessern. Der Hilfe geht entweder eine Bitte des Hilfebedürftigen oder eine von ihm unabhängige Entscheidung durch Hilfsbereite voraus.
Die Feststellung über das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit und der geeigneten Hilfsmittel kann zwischen den betroffenen Parteien kaum bis stark differieren. Dabei kann die Situation sowohl über- als
auch unterschätzt werden. Ursachen sind meistens in der Kompetenz des Helfenden, aber auch in der Urteilskraft des Hilfebedürftigen zu suchen. So kann etwa die Urteilskraft eines schwer kranken
Menschen ebenso stark geschwächt sein wie sein Allgemeinzustand. Im Gegenzug kann der Helfende der Situation nicht oder nicht ausreichend gewachsen sein.
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